- Entscheidungen
- Neuigkeiten
- Über uns
- Was ist sexistische Werbung?
- Beteiligen sie sich
- Positive/Negative Beispiele
- Downloads
- Links


Aktuelle Entscheidungen
Alle aktuellen Entscheidungen über Beschwerden auf einen Blick
Beschwerde Nummer 423 vom 4. August 2013Bilder


Was wurde beworben?


eine besondere Veranstaltung im Kaffeehaus
Name der Ware oder Dienstleistung:
Tittenfest
Welche(r) Werbeträger(in)?
Plakat
LINK:
—
Name des Werbeträgers / der Werbeträgerin:
Eigenplakat im Schaufenster des "Cafe 21"
Wo wurde beworben? Ort, Adresse
1210 Wien, Angererstraße 10
Wann gesehen/gelesen/gehört? Datum, Uhrzeit
Anfang Juni 2013
Wer hat beworben? Name des werbendenden Unternehmens
Cafe 21
Beschreibung
—
Videos
—
Entscheidung der Watchgroup
Das Sujet erfüllt die Kategorien sexistische Frauen- und Männerkonzepte, sowie Sexualisierung. Für eine Veranstaltung, bei der gar nicht klar ist, worum es geht, wird mit sekundären weiblichen Geschlechtsmerkmalen geworben.
Frauen werden als Sexobjekt und als verfügbare, auf ihre Brüste reduzierte Ware, dargestellt – wobei für „Brüste“ die abwertende, derbe Bezeichnung „Titten“ verwendet wird. Ebenfalls wird mit dieser Art der Darstellung suggeriert, dass Männer triebgesteuert seien und sich mit der Bewerbung von weiblichen Brüsten bzw. der Assoziation mit Sex alles verkaufen ließen. Der sexualisierte Körper der Frau dient als universell einsetzbares Werbeinstrument für ein heterosexistisches Publikum, in diesem Fall zur Bewerbung einer Veranstaltung, wobei kein sachlicher Zusammenhang zum Produkt erkennbar ist.
Mag.a Martina Wurzer, Abgeordnete zum Wiener Landtag und Gemeinderätin der Stadt Wien