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Aktuelle Entscheidungen
Alle aktuellen Entscheidungen über Beschwerden auf einen Blick
Beschwerde Nummer 466 vom 30. Juni 2014Bilder

Was wurde beworben?

Alkoholisches Getränk
Name der Ware oder Dienstleistung:
\"Haxenspreizer\"
Welche(r) Werbeträger(in)?
Plakat
LINK:
Name des Werbeträgers / der Werbeträgerin:
—
Wo wurde beworben? Ort, Adresse
Donauinselfest 2014
Wann gesehen/gelesen/gehört? Datum, Uhrzeit
28.06.2014
Wer hat beworben? Name des werbendenden Unternehmens
—
Beschreibung
Das alkoholische Getränk trägt diesen Namen, jedoch wurde es mit einem Bild gepaart beworben, was eine Frechheit ist, denn es suggeriert eindeutig, dass das Getränk, \"Frau\" willig macht ihre Beine zu spreizen.
hier mehr:
http://pronoever.wordpress.com/2014/06/29/donauinselfest-2014-fsg-bietet-haxen-spreizer-um-260-an/
Videos
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Entscheidung der Watchgroup
Die Bewerbung des Getränks „Haxen-Spreitzer“ ist ein bildlicher und wörtlicher (hetero)sexistischer Übergriff gegen Frauen. Die Frau wird als duldendes Wesen dargestellt, das durch die Konsumation des „Haxen-Spreitzers“ gefügig gemacht werden kann. Der unpassende Titel für ein hochprozentiges alkoholisches Getränk ist grafisch mit zwei Frauenbeinen unterlegt, damit auch klar ist, wessen Haxen gespreizt werden sollen. Die perfekten schlanken langen Beine sind der Blickfang und durch den Schnapskonsum werden sie dann aufgespreizt. Diese Andeutung kann als Aufforderung zur Vergewaltigung verstanden werden, da der Frau auch durch die Bildersprache ihr Subjektstatus aberkannt wird und sie zum Objekt wird. Darüber hinaus suggeriert die Darstellung und Betitelung, dass Männer sich mit Sex alles verkaufen lassen bzw. sich durch den Kauf des Getränks auch gleich Sex mitkaufen können.
« zurückMarion Gebhart, Leiterin der Frauenabteilung der Stadt Wien