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Aktuelle Entscheidungen
Alle aktuellen Entscheidungen über Beschwerden auf einen Blick
Beschwerde Nummer 596 vom 20. September 2014Bilder

Was wurde beworben?

Dienstleistung wie hemdendienst USW
Name der Ware oder Dienstleistung:
akyol
Welche(r) Werbeträger(in)?
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LINK:
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Name des Werbeträgers / der Werbeträgerin:
—
Wo wurde beworben? Ort, Adresse
in der Bezirkszeitung wieden
Wann gesehen/gelesen/gehört? Datum, Uhrzeit
20.9.2014
Wer hat beworben? Name des werbendenden Unternehmens
akyol
Beschreibung
Werbung für Dienstleistungen wie teppichreinigung, restautantwäsche usw. die leichtbekleidete Dame hat rein gar nichts mit beworbenem Produkt zu tun
Videos
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Entscheidung der Watchgroup
Bring 3 Zahl 2 – soweit der Werbeslogan der Putzerei & Wäscherei Akyol. Warum diese Aktion, bei der Textilien vergünstigt gereinigt werden können, mit zwei spärlich gekleideten Frauen in Softporno-Ästhetik unterlegt wurde, bleibt offen. Da also kein sachlicher Zusammenhang zwischen den sexualisierten Frauen und der angebotenen Dienstleistung festgestellt werden kann, ist die Werbung nach den Kriterien der Werbewatchgroup Wien sexistisch.
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„Fehlende Gleichstellung hat auch mit dem gesellschaftlich verankerten Frauen- und Männerbild zu tun. Dieses Bild wird durch sexistische Werbung (mit-)erzeugt, verankert und verfestigt. Durch diskriminierende Werbung werden Sexismus und Vorurteile in der Gesellschaft gefördert und damit letztendlich bestehende Ungleichheiten (mit-)verursacht und bestärkt.“
Marion Gebhart, Leiterin der Frauenabteilung der Stadt Wien
Marion Gebhart, Leiterin der Frauenabteilung der Stadt Wien