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Aktuelle Entscheidungen
Alle aktuellen Entscheidungen über Beschwerden auf einen Blick
Beschwerde Nummer 109 vom 10. April 2012Bilder

Was wurde beworben?

malkasten
Name der Ware oder Dienstleistung:
malkasten
Welche(r) Werbeträger(in)?
Plakat
LINK:
Name des Werbeträgers / der Werbeträgerin:
malkasten
Wo wurde beworben? Ort, Adresse
1130, Straßenbahnhaltestelle beim U4 Aufgang
Wann gesehen/gelesen/gehört? Datum, Uhrzeit
vor Ostern
Wer hat beworben? Name des werbendenden Unternehmens
malkasten
Beschreibung
Das Plakat „malkasten“ stellt eine Frau, teils nackt in Pose mit offenem Zungenkuss mit einem Mann dar. Der Inhalt und das Ziel/Produkt der Werbung erschließt sich nicht dem/der BetrachterIn.
Videos
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Entscheidung der Watchgroup
Dieses Sujet bedient sich der Sexualisierung des weiblichen Körpers (eine bis auf die Unterwäsche nackte Frau sitzt auf einem bekleidetem Mann) in Verbindung mit (soft-) pornographischer Ästhetik, um die am Plakat genannte Firma zu bewerben. Das dargestellte Sujet ist "klassisch sexistisch".
Der Frauenkörper wird als WerbeträgerIn und universal einsetzbares Werbeinstrument verwendet, wobei die Frau zu einem bemalbaren bzw. bemalten Objekt reduziert wird. Körper werden zu "machbaren" ("bemalbaren") Statussymbolen, die in einem heteronormativen Kontext eingebettet sind.
Eine Verbindung zum Produkt ist nicht gegeben.
Mag.a Martina Wurzer, Abgeordnete zum Wiener Landtag und Gemeinderätin der Stadt Wien