- Entscheidungen
- Neuigkeiten
- Über uns
- Was ist sexistische Werbung?
- Beteiligen sie sich
- Positive/Negative Beispiele
- Downloads
- Links


Aktuelle Entscheidungen
Alle aktuellen Entscheidungen über Beschwerden auf einen Blick
Beschwerde Nummer 837 vom 23. Mai 2017Bilder

Was wurde beworben?

Schönheitsmittel
Name der Ware oder Dienstleistung:
Creme
Welche(r) Werbeträger(in)?
Zeitung
LINK:
Name des Werbeträgers / der Werbeträgerin:
klein
Wo wurde beworben? Ort, Adresse
Gdańsk
Wann gesehen/gelesen/gehört? Datum, Uhrzeit
23.05.17, 22:10
Wer hat beworben? Name des werbendenden Unternehmens
Ziaja
Beschreibung
—
Videos
—
Entscheidung der Watchgroup
Die Beschwerde ist leider unvollständig und konnte daher nicht bearbeitet werden.
« zurück
"Werbung vermittelt über viele Kommunikationskanäle auch Botschaften, die über das beworbene Produkt hinaus gehen können. Zielen diese auf Überbetonung von dünnen jugendlichen Schönheitsidealen ab, so hat dies nachweislich eine verunsichernde Wirkung. Es verzerrt durch ihre Dominanz in der Medienlandschaft Selbstwahrnehmung, Selbst-bewusstsein und Körpergefühl insbesondere von jungen Mädchen und Frauen ins Negative. Gepaart mit sexistischen Aussagen kann Werbung Tendenzen der Diskriminierung und Ausgrenzung verstärken."
a.o. Univ.Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger, Wiener Frauengesundheitsbeauftragte